Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen der Stree GmbH (nachfolgend „Lift Your Brand“) und ihren Auftraggebern.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Lift Your Brand diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Leistungsmodelle und Leistungsbeschreibung

  1. Lift Your Brand erbringt Leistungen in den Bereichen Marketing, Digitalisierung sowie strategischer Beratung in zwei Grundmodellen:
    Projekte sind zeitlich begrenzte Einzelaufträge mit definiertem Leistungsumfang und einem festgelegten Projektende.
    Partnerschaften sind fortlaufende Vereinbarungen mit monatlichem Leistungskontingent und einer Mindestlaufzeit gemäß Angebot.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  3. Lift Your Brand ist berechtigt, Leistungen vorübergehend einzuschränken, anzupassen oder weiterzuentwickeln, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
  4. Lift Your Brand ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – z. B. Umsätze, Leads, Rankings oder Förderauszahlungen – wird von Lift Your Brand nicht garantiert.
  6. Lift Your Brand behält sich vor, Mehraufwände gesondert abzurechnen, sofern der tatsächliche Aufwand die ursprüngliche Kalkulation übersteigt oder zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs beauftragt werden.

§ 3 Projektphasen, Abnahmen und Feedbackschleifen

  1. Projekte werden in definierten Phasen umgesetzt (Konzept, Umsetzung, Abschluss). Jede Phase schließt mit einer formellen Abnahme ab, bevor die nächste Phase beginnt.
  2. Nach Fertigstellung einer Phase ist der Auftraggeber berechtigt in einer Feedbackschleife Änderungswünsche schriftlich einzureichen. Diese sind innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen und das Projekt wird fortgeführt.
  3. Mit der Abnahme – ob aktiv erteilt oder durch Fristablauf eingetreten – gilt die jeweilige Leistung als abgeschlossen und vereinbarungsgemäß erbracht. Nachträgliche Änderungswünsche an bereits abgenommenen Leistungen werden als neuer Aufwand bewertet und gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Darüber hinausgehende Feedbackschleifen sowie Änderungen außerhalb der vereinbarten Abnahmeprozesse werden als Mehraufwand abgerechnet. Hiervon ausgenommen sind technische Fehler, die auf die Umsetzung durch Lift Your Brand zurückzuführen sind – diese werden kostenfrei behoben.

§ 4 Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich (insbesondere telefonisch) annimmt.
  2. Bei mündlicher oder telefonischer Annahme erhält der Auftraggeber im Anschluss eine Auftragsbestätigung in Textform. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.
  3. Widerspricht der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang, gilt deren Inhalt als verbindlich anerkannt.
  4. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung in Textform vollständig bereitzustellen.
  2. Erfolgt die Mitwirkung nicht fristgerecht, ist Lift Your Brand berechtigt, daraus entstehende Verzögerungen sowie den zusätzlichen Aufwand (insbesondere Abstimmungsaufwand, Umplanungen und erneute Ressourcenplanung) gesondert und ohne weitere Ankündigung zu berechnen.
  3. Termine mit organisatorischem oder personellem Aufwand (z. B. Workshops, Drehs oder Strategietermine) sind verbindlich. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen ist Lift Your Brand berechtigt, 50 % des vereinbarten Termin- oder Tageshonorars in Rechnung zu stellen.
  4. Wird ein Projekt durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unterbrochen, ist Lift Your Brand berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren. Eine Wiederaufnahme erfolgt ausschließlich nach erneuter Abstimmung und unter Berücksichtigung verfügbarer Kapazitäten. Vereinbarte Zeitpläne verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit.
  5. Wird der Projektfortschritt durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers um mehr als 6 Wochen ohne triftigen Grund verzögert, ist Lift Your Brand berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abgerechnet. Zusätzlich ist Lift Your Brand berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des noch ausstehenden Auftragsvolumens zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
  2. Für Partnerschaften gelten die im Angebot festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Kündigungen bedürfen der Textform und sind jeweils zum Monatsende möglich.
  3. Wird eine Partnerschaft mit fester Laufzeit vorzeitig gekündigt, ist Lift Your Brand berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der verbleibenden monatlichen Vergütungen in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung erfolgt je nach Projekttyp wie folgt:

    Projekte ohne Förderung
    30 % Teilrechnung nach Versand der Auftragsbestätigung,
    weitere Abrechnung monatlich entsprechend dem Projektfortschritt
    Schlussrechnung nach Fertigstellung.

    Projekte mit Förderung
    30 % Teilrechnung nach Versand der Auftragsbestätigung,
    Schlussrechnung nach Durchführung des Workshops.

    Partnerschaften
    Monatliche Abrechnung im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats.
    Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Stundenkontingents werden im Folgemonat gesondert berechnet.
    Nicht genutzte Stunden verfallen ersatzlos; eine Übertragung in Folgemonate ist ausgeschlossen.
    Starttermin einer Partnerschaft ist jeweils der 1. oder 15. des Monats.

  2. Die konkreten Vergütungen, Stundensätze, Rabatte und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. den im Kundenportal hinterlegten und bei Vertragsschluss bestätigten Preisen.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  5. Im Falle einer Mahnung ist der offene Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mahnung vollständig zu begleichen.
  6. Bei Zahlungsverzug ist Lift Your Brand berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen unverzüglich und ohne weitere Ankündigung auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Preisanpassungen bei Partnerschaften

  1. Lift Your Brand ist berechtigt, die vereinbarten monatlichen Vergütungen für Partnerschaften einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Die Anpassung orientiert sich an der allgemeinen Kostenentwicklung, insbesondere an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, sowie an gestiegenen Personal- oder Sachkosten.
  2. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung einen im Angebot festgelegten Schwellenwert, ist der Auftraggeber berechtigt, die Partnerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.
  3. Die im Kundenportal hinterlegten Preise für Pakete, Add-ons und Zusatzleistungen sind verbindlich zum Zeitpunkt der Buchung. Lift Your Brand behält sich vor, diese Preise anzupassen – Änderungen gelten jeweils ab dem Folgemonat und werden im Portal kommuniziert.

§ 9 Verwaltung von Werbebudgets und Drittanbieter-Accounts

  1. Soweit Lift Your Brand im Auftrag des Auftraggebers Werbebudgets verwaltet oder Leistungen auf Plattformen Dritter (z. B. Google Ads, Meta Ads, LinkedIn) erbringt, handelt Lift Your Brand ausschließlich auf Weisung und im Namen des Auftraggebers.
  2. Das eingesetzte Werbebudget verbleibt wirtschaftlich beim Auftraggeber. Lift Your Brand übernimmt keine Haftung für die Verwendung, Wirksamkeit oder den Verbrauch des Budgets, sofern die Ausgaben im Rahmen der vereinbarten oder freigegebenen Parameter erfolgen. Über- oder Unterschreitungen des Budgets, die auf automatisierte Prozesse oder Entscheidungen der jeweiligen Plattform zurückzuführen sind, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Lift Your Brand und begründen keine Haftung.
  3. Auf das verwaltete Werbebudget wird ein Verwaltungsaufschlag berechnet, dessen Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. den im Kundenportal hinterlegten Konditionen ergibt. Der Aufschlag wird mit der Monatsrechnung für den jeweiligen Leistungsmonat abgerechnet. Änderungen am Werbebudget durch den Auftraggeber gelten jeweils ab dem Folgemonat.
  4. Lift Your Brand haftet nicht für Accountsperrungen, Reichweiteneinschränkungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen der jeweiligen Plattformbetreiber, die sich auf die Leistungsfähigkeit von Kampagnen oder Accounts auswirken.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Lift Your Brand die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Berechtigungen erhält. Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzung der jeweiligen Plattformen im Einklang mit den geltenden Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber erfolgt. Verstöße gegen Plattformrichtlinien, die auf Inhalte, Vorgaben oder Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Lift Your Brand.
  6. Lift Your Brand ist berechtigt, Maßnahmen abzulehnen oder auszusetzen, die nach eigener Einschätzung gegen Plattformrichtlinien verstoßen oder das Konto des Auftraggebers gefährden könnten.

§ 10 Bereitstellung digitaler Tools und Plattformen

  1. Soweit Lift Your Brand dem Auftraggeber Zugang zu digitalen Tools, Portalen oder Plattformen (z. B. einem Kundenportal) bereitstellt, erfolgt dies im Rahmen der vereinbarten Leistung. Umfang, enthaltene Features und etwaige Zusatzkosten für erweiterte Funktionen oder zusätzliche Nutzer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. den im Portal hinterlegten Konditionen.
  2. Lift Your Brand übernimmt keine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unterbrechungsfreie Nutzbarkeit dieser Tools und Plattformen. Geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle begründen keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Vertragsauflösung.
  3. Lift Your Brand haftet nicht für Datenverluste, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte entstehen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Lift Your Brand unverzüglich zu informieren.
  5. Der Zugang zum Kundenportal endet mit dem Ende der Partnerschaft. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Lift Your Brand berechtigt, den Zugang des Auftraggebers unverzüglich zu deaktivieren.

§ 11 Drittanbieter und Lizenzkosten

  1. Soweit zur Leistungserbringung der Einsatz von Software, Tools oder Lizenzen Dritter erforderlich ist oder vom Auftraggeber gewünscht wird, trägt der Auftraggeber die anfallenden Lizenz- und Nutzungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Lift Your Brand haftet nicht für Leistungsänderungen, Preiserhöhungen, Verfügbarkeitseinschränkungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter. Derartige Änderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit Lift Your Brand.

§ 12 Referenzrecht

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Lift Your Brand ihn nach Abschluss des Auftrags als Referenzkunden nennt, sein Logo zu Marketingzwecken verwendet und die erbrachten Leistungen in anonymisierter oder namentlicher Form als Referenz oder Case Study darstellt, sofern dabei keine vertraulichen Informationen offenbart werden.
  2. Der Auftraggeber kann diesem Referenzrecht jederzeit in Textform widersprechen. Der Widerspruch gilt ab Zugang bei Lift Your Brand für künftige Veröffentlichungen; bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht entfernt werden, sofern keine vertraulichen Informationen enthalten sind.

§ 13 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen.
  2. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Eine Weitergabe oder Veränderung der Arbeitsergebnisse ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Lift Your Brand nicht zulässig.

§ 14 Haftung und Gewährleistung

  1. Lift Your Brand haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lift Your Brand nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen – ist ausgeschlossen.
  4. Lift Your Brand übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit externer Plattformen und Systeme (z. B. Google, Meta, Hostinganbieter oder Förderstellen).

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Lift Your Brand behandelt alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen vertraulich.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

§ 16 Förderprojekte

  1. Lift Your Brand unterstützt den Auftraggeber bei der Beantragung von Fördermitteln, schuldet jedoch nicht die tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung der Förderung.
  2. Förderzusagen (z. B. Inaussichtstellungen) stellen keine verbindliche Garantie für eine spätere Auszahlung dar. Einschätzungen zur Förderfähigkeit sind unverbindlich.
  3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers können zum Verlust der Förderung führen. Das Risiko trägt der Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle förderrelevanten Angaben vollständig und korrekt zu machen.
  5. Förderprojekte sind in der Regel innerhalb von 6 Wochen umzusetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Abweichungen sind im Einzelfall möglich, insbesondere bei von Lift Your Brand zu vertretenden Verzögerungen.
  6. Für die Beantragung von Fördermitteln wird eine Bearbeitungspauschale berechnet, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.

§ 17 Änderungen dieser AGB

  1. Lift Your Brand ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist – insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, gerichtlicher Entscheidungen oder veränderter Leistungsstrukturen.
  2. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Lift Your Brand wird den Auftraggeber in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

§ 18 Streitigkeiten und Mediation

  1. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Parteien verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine gütliche Einigung zu versuchen. Dazu wird die streitende Partei die andere Partei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen auffordern. Führen diese Verhandlungen innerhalb von 4 Wochen zu keiner Einigung, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: April 2026